AGB - unsere allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier keine Preisangaben machen können, da diese von verschiedenen Faktoren abhängen. Bitte sprechen Sie uns an! Kontakt
 
Jörg Ludwig Pflanzenvermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01/2023


§ 1 Allgemeines

Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Pflanzenvermietung Jörg Ludwig - im folgenden Pflanzenvermietung - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung zustande.
 

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Angebote der Pflanzenvermietung und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in einer veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich. Die Mietpreise gelten ab Standort der Mietpflanzen Bevern ohne Transport zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Es wird ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsstellung gewährt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar. Bei Erstlieferung an einen Kunden erfolgt die Zahlung des Mietpreises gegen Vorkasse. Ein evtl. Aufbau / Abbau oder Dekoration der Mietpflanzen durch die Pflanzenvermietung am vom Kunden gewünschten Ort erfolgt auf Kosten des Kunden. Wenn der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, kann der Versand der Rechnung per E-Mail als PDF-Anhang erfolgen.
 

§ 3 Vertragliche Pflichten und Haftung

Die Mietpflanzen werden von der Pflanzenvermietung in vertragsgemäßem Zustand übergeben. Die Übergabe erfolgt am vertraglich vereinbarten Ort. Bei vereinbartem Transport erfolgt die Anlieferung / Abholung bis ebenerdigem Eingang. Der Kunde hat der Pflanzenvermietung spätestens bei Mietbeginn einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen, der während der Dauer der Mietzeit für die Pflanzenvermietung erreichbar sein muss. Über jeglichen Ortswechsel der Mietpflanzen ist die Pflanzenvermietung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Überlassung der Mietpflanzen an Dritte ist nicht gestattet. Die Mietpflanzen sind vom Kunden unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich und schriftlich der Pflanzenvermietung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Dauer des Mietverhältnisses auf eigene Kosten in einem vertragsgerechten Zustand zu erhalten. Der Kunde haftet für evtl. Verlust oder sämtliche Schäden am Vertragsgegenstand, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragte, Dritte oder Gäste verursacht werden in vollem Umfang.
 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bei einem Verkauf von Pflanzen bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Pflanzenvermietung.
 

§ 5 Schlussbestimmung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Elmshorn.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.